NEUANMELDUNG

Falls der/die Schüler/Schülerin noch minderjährig ist, muss das Formular für einen Erziehungsberechtigten auch ausgefüllt werden!

Schüler(in):


Erziehungsberechtigter


Änderungen der Daten sind umgehend im Büro der Musikschule zu melden. Abmeldungen vom Unterricht sind bis spätestens 15.1. und 15.6. für das folgende Semester möglich. Für ein laufendes Semester ist das vorgeschriebene Schulgeld zu bezahlen. Falls Präsenzunterricht aufgrund einer Regierungsverordnung nicht möglich ist (z.B. Epidemie), wird der Unterricht digital fortgeführt. Das Schulgeld ist auch in diesem Fall lt. der aktuellen Tarifliste zu bezahlen (gilt nicht für Flextarif und EMP). Ich akzeptiere die aktuelle Schulordnung der Musikschule und erkläre, dass ich die Bestimmungen einhalten werde.